Rechtsprechung
   VK Bund, 23.09.2015 - VK 2-89/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,28459
VK Bund, 23.09.2015 - VK 2-89/15 (https://dejure.org/2015,28459)
VK Bund, Entscheidung vom 23.09.2015 - VK 2-89/15 (https://dejure.org/2015,28459)
VK Bund, Entscheidung vom 23. September 2015 - VK 2-89/15 (https://dejure.org/2015,28459)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Nachprüfungsverfahren: Abweichung zu den Vergabeunterlagen; Transparenz der Leistungsbeschreibung - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistungsbeschreibung nicht eindeutig: Angebotsausschluss unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsbeschreibung widersprüchlich: Trotz Abweichung kein Angebotsausschluss! (VPR 2015, 245)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsbeschreibung widersprüchlich: Trotz Abweichung kein Angebotsausschluss! (IBR 2015, 681)

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VK Westfalen, 25.10.2016 - VK 1-36/16

    "Fabrikatsabfrageliste" nicht selbsterklärend: Kein Ausschluss!

    Die Beigeladene stützt sich auf Beschlüsse der VK Bund vom 23.9.2015, VK 2-89/15 und der VK Sachsen vom 20.4.2016, 1/SVK/007-16.

    Macht ein Bieter in Leistungspositionen zwei Hersteller- und Fabrikatsangaben, kommt ein Ausschluss wegen Änderung der Vergabeunterlagen nur in Betracht, wenn die Vergabeunterlagen eindeutig und widerspruchsfrei sind (vgl. 2. VK Bund, B. vom 23.9.2015, VK 2-89/15).

  • VK Sachsen, 18.03.2019 - 1/SVK/001-19

    Brutto oder netto? Tatsächlich anfallende Kosten sind maßgeblich!

    Zudem ist zu beachten, das der Ausschluss eines Angebots trotz einer etwaigen Abweichung von den Vorgaben der Ausschreibung jedenfalls dann nicht in Betracht kommt, wenn die Leistungsbeschreibung zu unbestimmt, unklar oder sogar widersprüchlich ist (OLG München, B. v. 21.04.2017 - Verg 1/17; VK Thüringen, B. v. 10.04.2017 - 250-4002-1162/2017-E-003-EF; VK Bund, B. v. 23.09.2015 - VK 2-89/15).
  • VK Sachsen, 29.11.2019 - 1/SVK/032-19

    Kein Ausschluss auf der Grundlage einer unvollständigen Checkliste!

    Der Ausschluss eines Angebots kommt trotz einer etwaigen Abweichung von den Vorgaben der Ausschreibung dann nicht in Betracht, wenn die Leistungsbeschreibung zu unbestimmt, unklar oder sogar widersprüchlich ist (OLG München, Beschluss vom 21. April 2017 - Verg 1/17; VK Bund, Beschluss vom 23. September 2015 - VK 2-89/15).
  • VK Westfalen, 02.10.2020 - VK 3-25/20

    Konkretes Produkt abgefragt: Mehrfachnennungen unzulässig!

    Eine Änderung der Vergabeunterlagen liegt etwa dann vor, wenn ein Bieter mehrere Fabrikats- und Typenangaben benennt, obwohl die Vergabeunterlagen eindeutig keine Mehrfachnennungen vorsehen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 23.09.2015, VK 2 - 89/15; VK Westfalen, Beschluss vom 25.10.2016, VK 1-36/16; VK Sachsen, Beschluss vom 02.04.2015, 1/SVK/006-15).
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